Gemeinsam gut vorbereitet
Liebe Partnerinnen und Partner,
die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und ist bereits seit dem 20. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 14. Januar 2027 wird sie verbindlich – mit neuen Anforderungen, die viele Aspekte im Maschinen- und Anlagenbau betreffen.

Änderungen
Besonders relevant sind dabei auch die HMI-Systeme. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Cybersicherheit
- Schutz vor unbefugtem Zugriff (z. B. über Benutzerrechte, Verschlüsselung)
- Sicherheitskritische Funktionen dürfen nicht manipulierbar sein – auch nicht über Fernzugriff
KI & adaptive Systeme
- Selbstlernende oder adaptive Systeme müssen transparent und kontrollierbar bleiben
- Der Mensch behält jederzeit die Kontrolle
Digitale Betriebsanleitungen
- Digitale Handbücher über das HMI sind erlaubt
- Sicherheitsrelevante Inhalte müssen auch offline verfügbar und aktuell sein
Dokumentation
- Funktionen, Sicherheitsmaßnahmen und Updates der Software sind vollständig zu dokumentieren
- HMIs sind Teil des sicherheitsrelevanten Gesamtsystems
Ergonomie & Usability
- Intuitive Bedienung wird explizit gefordert
- Gute UX ist künftig eine sicherheitsrelevante Anforderung
Updates & Fernzugriffe
- Updates müssen nachvollziehbar und sicher durchgeführt werden
- Fernzugriffe sind erlaubt – aber nur mit klaren Sicherheitsvorkehrungen

Was heißt das konkret für Sie?
Viele bestehende HMIs müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden – das betrifft nicht nur die Einhaltung der Normen, sondern auch Themen wie Bedienkomfort, Transparenz und Zukunftssicherheit.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Als erfahrener Partner im Maschinenbau begleiten wir unsere Kunden praxisnah – mit dem Fokus auf Mensch-Maschine-Kommunikation, moderne Softwarearchitekturen und normgerechte Bedienkonzepte.
Wichtig: Wir sind keine zertifizierten CE- oder Rechtsberater – aber wir bringen umfangreiche Erfahrung mit, um Sie in der Auslegung und technischen Umsetzung der neuen Vorgaben bestmöglich zu unterstützen.
Was wir für Sie tun können
- Analyse und Bewertung Ihrer bestehenden HMI-Lösungen
- Einschätzung der Auswirkungen der neuen Verordnung
- Entwicklung passender, konformer und bedienfreundlicher HMIs
- Unterstützung bei der Abstimmung mit Konstruktion, CE, IT und Softwareteams
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Vorgehensweise in einem persönlichen Gespräch vor.
📩 Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie direkt einen Termin –
wir freuen uns auf den Austausch!